Seit 1944 ist der IG-Vorstand auch die beauftragte Sportfonds-Kommission des Kantons. Das bedeutet, dass sie gemeinsam mit den Verantwortlichen der Mitgliedsverbände über den Einsatz von 20 % der Swisslos-Gelder für St.Gallen entscheidet. Die übrigen 80 % verbleiben im Kantonalen Lotteriefonds. Die Kantonsregierung gibt der Interessengemeinschaft damit erhebliche Kompetenzen und vertraut ihr an, die Gelder fach- und sachgerecht zu verteilen. Immerhin sollen sie der Gemeinnützigkeit dienen und müssen detaillierten Vorschriften gerecht werden. Diese Verantwortung nehmen wir in der IG sehr ernst.