Beiträge aus dem Sportfonds des Kantons St.Gallen werden nach den durch den Kanton genehmigten Richtlinien verteilt. Für die Ausarbeitung und die Umsetzung der Richtlinien ist der Vorstand der IG Sport SG als Sportfonds-Kommission zuständig.
(Gültig ab 1. Januar 2024)
(Gültig ab 1. Januar 2023)