Verbandskonferenz 2024
Die Richtlinienänderungen für das Jahr 2025 wurden den Verbandsdelegierten an der Konferenz 2024 vorgestellt.
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Richtlinien für Beiträge aus dem Sportfonds des Kantons St.Gallen in Kraft. Folgende Richtlinien werden geändert:
– Richtlinien für bauliche Investitionen in Sportbauten und -anlagen, Beschaffung von Sportgeräten, Maschinen und Infrastruktur
– Richtlinien für besondere Anlässe, Veranstaltungen und Aktivitäten von Sportverbänden und -vereinen
– Richtlinien für Beiträge aus dem Sportfonds für das Qualitätslabel Sport-verein-t
Die Änderungen wurden den Delegierten an der Verbandskonferenz vom 5. November 2025 im Stadion Bergholz in Wil vorgestellt.